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Netzengpässe

An dieser Stelle informieren wir Sie unverzüglich über Engpässe in unserem Verteilnetz entsprechend § 15 Stromnetzzugangsverordnung (StromNEV).  Im Netzgebiet der Stadtwerke Versmold GmbH liegen zurzeit keine Netzengpässe vor.

 

Hochlastzeitfenster

Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster erfolgte auf Grundlage des Leitfadens der Bundesnetzagentur in Ergänzung zu §19 Abs. 2 StromNEV („Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV“.)
Gemäß Bundesnetzagentur-Leitfaden kommen ausschließlich Werktage, d.h. Montag bis Freitag, als Hochlastzeit in Betracht. Wochenenden, Feiertage im Netz der Stadtwerke Versmold GmbH sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sind Schwachlastzeiten.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Sirges
Elektromeister

Ihr Ansprechpartner

Daniel Hecker
Elektrotechnikermeister