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Antrag Förderung elektronische Umwälzpumpe SWV

Persönliche Angaben
Standort des Objektes, in dem die Umwälzpumpe installiert wurde
Bankverbindung
Den Förderbetrag überweisen wir auf Ihr Konto. Daher benötigen wir Ihre Angaben zur Bankverbindung ausschließlich zu diesem Zweck.

Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der Stadtwerke Versmold“

Die Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) bezuschusst die Umstellung auf moderne, effiziente, elektronische Umwälzpumpen.

Die SWV leistet ausschließlich den nach diesen Förderungsbedingungen bewilligten Betrag in Höhe von 50 € (inkl. 19 % MwSt.) pro Haushalt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten vor der SWV übernommen.

Voraussetzungen zur Förderung sind:

Förderfähig ist die Umstellung auf eine elektronische Umwälzpumpe bei allen Kundinnen und Kunden, die von den Stadtwerken Versmold mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden und eine Umrüstung ihrer Heizungsanlage vornehmen. Es werden ausschließlich Anlagen gefördert, die eine gültige CE-Zertifizierung besitzen und die zum dauerhaften Verbleib nach dem 1. Januar 2021 im Objekt installiert werden. Die SWV hält sich das Recht vor, nach Installation der Umwälzpumpe alle Angaben ggf. vor Ort auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Nachprüfung, insbesondere den Zutritt zu den geförderten Anlagen zu ermöglichen und alle erforderlichen Unterlagen 5 Jahre ab Inbetriebnahme der Umwälzpumpe aufzubewahren.

Die Installation der elektronischen Wärmepumpe darf grundsätzlich nur durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen oder in der Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe unter Berücksichtigung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Ein entsprechender Nachweis des Installateurs über die Durchführung wird dem Antrag beigefügt.


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