Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der Stadtwerke Versmold“
Die Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) bezuschusst eine Energieberatung pro Haushalt.
Die SWV leistet ausschließlich den nach diesen Förderbedingungen bewilligten Zuschuss von 100 € (inkl. 19% MwSt.) pro Haushalt für eine Energieberatung, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von der SWV übernommen.
Voraussetzungen zur Förderung sind:
Förderfähig sind alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Versmold, die von den Stadtwerken mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden.
Die Beratung erfolgt nach dem 1. Januar 2021 durch einen qualifizierten Gebäudeenergieberater, der seine Qualifikation nachweist.
Dem Antrag wird der entsprechende Nachweis über die erfolgte Beratung sowie über die erforderliche Qualifikation des Beraters in Kopie beigefügt.