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Wichtiger Hinweis für künftige Anlagenbetreibende

Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen wir künftigen Anlagenbetreibenden ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie haben die Energie – wir sorgen für den Anschluss.

Sie erzeugen Ihre Energie selbst und möchten einen Teil gern ins Stromnetz einspeisen? Dann benötigen Sie einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Versmold GmbH. Dieser sogenannte Netzanschluss verbindet Ihre Anlage mit der Abzweigstelle unseres Leitungsnetzes. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der weitere Ablauf und die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Art Ihrer Erzeugungsanlage. Alles, was Sie zu Ihrer Erzeugungsanlagen wissen müssen, auf einen Blick:

 

Steckerfertige Erzeugungsanlage bis 0,8  kVA Wechselrichterleistung:Hier geht  es weiter.
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt unter 135 kW:  Hier geht  es weiter.
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt ab 135 kW:  Hier geht  es weiter.

Vieles lässt sich auch ganz einfach  in unserem Kunden-Anschlussportal  vornehmen -  bequem  und rund um die Uhr:

   Kunden-Anschlussportal

 

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung:

Für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bis maximal 0,8 kVA Wechselrichterleistungen und bis maximal 2 kWp Modulleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister registriert werden. Nach Registrierung im Marktstammdatenregister werden Sie ggf. von uns bezüglich des kostenlosen Zählerwechsels kontaktiert.

Anleitungen in Schrift und Video für die Registrierung Ihrer Erzeugeranlage finden Sie auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters: https://www.marktstammdatenregister.de

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt kleiner 135 kW:

Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten bis zu einer Anlagenleistung von 135 kW sowie Speichern an das Verteilnetz gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 "Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. 

Den weiteren Ablauf für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen wir künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen. Für die Beantragung Ihrer Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen zwingend rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei den Stadtwerken Versmold einreichen. Nur mit vollständigen Unterlagen kann geprüft werden, ob die Anlage angeschlossen werden kann.
 

Bitte reichen Sie die Unterlagen als PDF per E-Mail ein. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button "Unterlagen einreichen":

  • Formular E.1 Antragstellung
  • Formular E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • Formular E.3 ggf. Datenblatt Speicher
  • Info ZEREZ-ID:
    Wichtige Neuerung für den Netzanschluss. Ab dem 1. Februar 2025 wird die ZEREZ-ID für den Netzanschluss von Energieerzeugungsanlagen verpflichtend. Diese eindeutige Kennung ist mit den Einheiten- und Komponentenzertifikaten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verknüpft. Netzbetreiber können über die ZEREZ-ID direkt auf die hinterlegten Zertifikate zugreifen. Das vereinfacht und beschleunigt den Anschlussprozess, da weniger individuelle Nachweise erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie unter: www.zerez.net. Bitte geben Sie in jedem Antrag die ZEREZ-ID an. Ohne die ZEREZ-ID kann Ihr Antrag für die Erzeugungsanlage nicht bearbeitet werden.
  • Lageplan
  • ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers (Grundstückseigentümer)
  • Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW und weniger als 475 kW müssen eine Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung betreiben (Funkrundsteuerempfänger FRE).
  • Bestellung Funkrundsteuerempfänger

Die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt durch den Netzbetreiber. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Anschlussgesuchs inklusive der Netzverträglichkeitsprüfung erst nach Vorliegen der vollständigen und konsistenten Anmeldeunterlagen erfolgen kann.

Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhält der Anlagenbetreiber eine Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie die Einspeisezusage per Post.

Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den fertig ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungsantrag inklusive der Messkonzepte.
 

Die Abnahme vor Ort erfolgt gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber, dem Errichter der Anlage sowie einem Mitarbeiter der Stadtwerke Versmold GmbH.

Nach der Inbetriebnahme muss die Registrierung der Erzeugungsanlage und ggf. des Speichers im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

Anleitungen in Schrift oder Video für die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage finden Sie auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters:  https://www.marktstammdatenregister.de

Wichtig:

  • Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage beim Marktstammdatenregister erfolgen.
  • Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
  • Speicher und Erzeugungsanlage müssen einzeln registriert werden.

Nach erfolgreicher Registrierung im Marktstammdatenregister wird Ihre Erzeugungsanlage bei uns im System angelegt und die Daten des Marktstammdatenregisters werden geprüft. Danach erhalten Sie Ihren Abschlagsplan von uns. Für Fragen zur Vergütung oder Abrechnung wenden Sie sich bitte an einspeisung[at]stadtwerke-versmold_de.

Weitere hilfreiche Informationen zum gesetzlichen Rahmen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

Flyer Kundeninformation zu Photovoltaik-Anlagen

SWV Flyer Kundeninformation zu Photovoltaik-Anlagen pdf

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt ab 135 kW:

Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten in Kundenanlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten ab einer Anlagengröße von 135 kW die Vorgaben der VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" (TAR Mittelspannung). 

Den weiteren Ablauf für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Zur leistungsgerechten Auslegung des Netzanschlusses sowie zur Beurteilung möglicher Netzrückwirkungen und zur Bestimmung der Art der Messeinrichtung (entsprechend der vom Netzbetreiber veröffentlichten Technischen Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen) müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei den Stadtwerken Versmold einreichen. Bitte reichen Sie die Unterlagen als PDF per E-Mail ein. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button oben rechts „Unterlagen einreichen“.

  • Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen
    Verwenden Sie hierzu Formular E.1 "Antragstellung"
  • Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie grafisch hervorgehoben der Errichtungsort der Erzeugungseinheiten hervorgeht
  • Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage
    Verwenden Sie hierzu Formular E.8 "Datenblatt einer Erzeugungsanlage/ eines Speichers - Mittelspannung"
  • Info ZEREZ-ID:
    Wichtige Neuerung für den Netzanschluss. Ab dem 1. Februar 2025 wird die ZEREZ-ID für den Netzanschluss von Energieerzeugungsanlagen verpflichtend. Diese eindeutige Kennung ist mit den Einheiten- und Komponentenzertifikaten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verknüpft. Netzbetreiber können über die ZEREZ-ID direkt auf die hinterlegten Zertifikate zugreifen. Das vereinfacht und beschleunigt den Anschlussprozess, da weniger individuelle Nachweise erforderlich sind.
    Weitere Informationen finden Sie unter: www.zerez.net
    Bitte geben Sie in jedem Antrag die ZEREZ-ID an. Ohne die ZEREZ-ID kann Ihr Antrag für die Erzeugungsanlage nicht bearbeitet werden.
  • Bestellung Fernwirkanlage - Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien sowie Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 475 kW müssen eine fernwirktechnische Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung und Fernabfrage der Ist-Einspeiseleistung installieren.
  • Bestellung Funkrundsteuerempfänger - Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW und weniger als 475 kW müssen eine Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung betreiben.

Der Anschlussnehmer hat im Planungsprozess der Erzeugungsanlage ein Anlagenzertifikat dem Netzbetreiber mindestens 8 Wochen vor Baubeginn beim Netzbetreiber vorzulegen.

Dabei wird zwischen den folgenden drei Anlagenzertifikaten unterschieden:

  • Anlagenzertifikat A: Standard Anlagenzertifikat;
  • Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagen zwischen PAmax > 135 kW und PAmax" < 950 kW an Mittelspannungsnetze);
  • Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise.

Die Zuordnung einer Erzeugungsanlage in die verschiedenen Nachweisverfahren (PAmax > 135 kW und Pmax > 950 kW) ergibt sich aus der maximalen Wirkleistungen PAmax aller Bestands- und aller neu anzuschließenden Erzeugungseinheiten mit gemeinsamen Netzanschlusspunkt, wobei nur Erzeugungseinheiten aus Erzeugungsanlagen mit PAmax > 135 kW Berücksichtigung finden. Dabei ist es unerheblich, ob die Erzeugungseinheiten in das Netz des Netzbetreibers einspeisen oder nicht.

Alle weiteren Informationen zum Anschluss und Konformitätserklärung Ihrer Erzeugungsanlage und die weiteren Schritte im Rahmen der Inbetriebsetzungs- und Betriebsphase entnehmen Sie bitte der VDE AR-N 4110:2018-11. Die Anwendungsregeln des VDE können Sie beim VDE kostenpflichtig erwerben.

Hinweis: Hilfreich hierfür ist das Schaubild auf Seite 42 in der VDE AR-N 4110:2018-11.

Bestätigung des Anlagenbetreibers zur Inbetriebsetzung des Einspeisemanagement

Nach der Inbetriebnahme muss die Registrierung der Erzeugungsanlage und ggf. des Speichers im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

Anleitungen in Schrift oder Video für die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage finden Sie auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters:  https://www.marktstammdatenregister.de

Wichtig:

  • Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage beim Marktstammdatenregister erfolgen.
  • Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
  • Speicher und Erzeugungsanlage müssen einzeln registriert werden.

Vermarktungsformen gemäß EEG - Infos zu ausgeförderten Anlagen

Antworten auf die häufigsten  Fragen zu ausgeförderten  Einspeiseanlagen  finden Sie unter “mehr erfahren”.

Ihr Netzanschluss Biogas

Sie möchten eine Biogasanlage an das Erdgasnetz  der Stadtwerke Versmold  anschließen  und das erzeugte  Gas einspeisen? Dann haben wir nachfolgend alle wichtigen Informationen für Sie.  

Erforderliche Angaben

Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Stadtwerke Versmold GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Ein schriftliches Netzanschlussbegehren
  • Standort der Anlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage (Nm³/h)
  • Substrateinsatz
  • eventuell mögliche Abnehmer
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G 260)

Wichtigste Schritte im Überblick

1. Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen teilen wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.

2. Nach Zahlungseingang werden wir gern eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Stadtwerke Versmold GmbH prüfen. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

3. Nach einem positiven Prüfergebnis erhalten Sie innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot von uns.

Bedingungen für den Netzanschluss

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Netzbetreiber von Gasversorgungsnetzen verspflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG- Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Weitere wichtige Hinweise für Sie

Nachfolgend  finden Sie die Verlinkungen zur NDAV Gas und zu den TAB Gas sowie die  technischen Mindestanforderungen und den Antrag zur Biogaseinspeisung.

 

Darstellung der Netzauslastung

Für die Aufnahme von Biogas im Gasnetz der Stadtwerke Versmold GmbH bestehen derzeit keine bzw. werden derzeit keine Engpässe erwartet. Weitergehende Informationen sowie die Übersicht des Gasnetzes der Stadtwerke Versmold GmbH stehen unter Netzstrukturdaten zur Verfügung.