Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, hat die Digitalisierung auch Einzug in die Energiewirtschaft erhalten. Hierdurch werden unsere Kunden viele spannende Veränderungen und Möglichkeiten erfahren sowie in den kommenden Jahren von den technischen Neuerungen der Stadtwerke profitieren können. Das im GDEW enthaltene Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass die alten Stromzähler sukzessive durch intelligente Messtechnik ersetzt werden. Bis 2032 sollen bundesweit schrittweise alle anlogen Zähler durch moderne digitale Geräte ersetzt werden.
Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mM) und das „intelligente Messsystem“ (iM). Beide Smart Meter-Typen ermöglichen eine genauere Analyse der Verbrauchsdaten, als die alten, analogen Zähler.
„Intelligente Messsysteme“ verfügen – im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen - über eine Kommunikationseinheit (SmartMeterGateway). Diese übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den zuständigen Energieversorger. Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, gelten für Smart Meter höchste Sicherheitsstandards.
Welcher Smart Meter-Typ eingebaut wird hängt von Ihrem Strom-Jahresverbrauch ab. Die meisten Haushalte werden in Zukunft eine „moderne Messeinrichtung“ bekommen, mit der sich wenig ändert. Gewerbebetriebe und Erzeuger bekommen i.d.R. ein intelligentes Messsystem.
- Information zur Umbauverpflichtung
- Messstellenvertrag
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch
Befundprüfungen
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