Netzzugang / Entgelte
Netzentgelte Strom
Netznutzungsvertrag
Mit Beschluss der Bundesnetzagentur vom 16.04.2015 ist ab dem 01.Januar 2016 der standardisierte Netznutzungsvertrag anzuwenden
Konzessionsabgabe
Tarifkunden keine Schwachlast (HT) | 1,32 | Ct/kWh |
Tarifkunden Schwachlast (NT) | 0,61 | Ct/kWh |
Sondervertragskunden | 0,11 | Ct/kWh |
Hochlastzeitfenster
Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster erfolgte auf Grundlage des Leitfadens der Bundesnetzagentur in Ergänzung zu §19 Abs. 2 StromNEV („Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV“).
Gemäß dem BNetzA – Leitfaden kommen ausschließlich Werktage, d. h. Montag bis Freitag, als Hochlastzeit in Betracht. Wochenenden, Feiertage im Netz der Stadtwerke Versmold GmbH sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sind Schwachlastzeiten.
Netzengpässe
An dieser Stelle informieren wir Sie unverzüglich über Engpässe in unserem Verteilnetz entsprechend § 15 Stromnetzzugangsverordnung (StromNEV). Im Netzgebiet der Stadtwerke Versmold GmbH liegen zurzeit keine Netzengpässe vor.
Kontakt
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Nordfeldstraße 5
33775 Versmold
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Tel. 0800 224 7800