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Stromanbieter: 24-Stunden-Lieferantenwechsel einfach und kostenlos
Der technische Wechsel des Stromlieferanten soll in Deutschland ab dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Wichtige Punkte dazu:
- Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucherinnen erhalten mehr Flexibilität , damit sie schneller auf Preisschwankungen reagieren können.
- Was bedeutet "technischer Wechsel"? Es geht um den eigentlichen Prozess der Umstellung und Registrierung des neuen Stromlieferanten beim Netzbetreiber. Sendet der Lieferant beispielsweise am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss dieser am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden – und das in maximal 24 Stunden.
- Voraussetzung: Für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) notwendig. Diese ist auf der Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführt.
- Kündigungsfristen bleiben: Die vertraglichen Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter bleiben davon unberührt. Ein tatsächlicher Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist also nur möglich, wenn keine oder eine sehr kurze Kündigungsfrist besteht.
- Gesetzliche Grundlage: Diese Änderung basiert auf einer EU-Richtlinie und wurde im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) verankert.
- Keine rückwirkenden Anmeldungen mehr: Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden.
- Eine weitere Neuerung betrifft Umzüge: Diese konnten bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend gemeldet werden – das geht künftig nicht mehr! Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden ihren neuen Energievertrag rechtzeitig vor ihrem Umzug abschließen und ihren Einzugs- oder Auszugstermin dem neuen Lieferanten mitteilen müssen. Wir empfehlen einen Vorlauf von mindestens 14 Tagen. Wird diese Frist unterschritten, können sie weiterhin für die Energiekosten der alten Wohnung verantwortlich sein – selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
- Gilt nur für Strom: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft aktuell nur Lieferverträge für Strom, nicht für Gas.
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