Wir sorgen für Ihren Anschluss.
Sie möchten für Ihr Eigenheim Strom, Erdgas oder Trinkwasser beziehen? Dann benötigen Sie einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Versmold. Dieser sogenannte Netzanschluss verbindet Ihr Haus und Grundstück mit unserem Leitungsnetz – oder genauer: Ihre Versorgungsanlage mit der Abzweigstelle unseres Netzes. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Noch einfacher geht´s im Kunden-Anschlussportal
Sie können für Ihre Anmeldung zum Netzanschluss Strom Niederspannung, Netzanschluss Erdgas und Netzanschluss Trinkwasser gern unser Kunden-Anschlussportal nutzen. Einfach mit E-Mail-Adresse und Namen registrieren und schon stehen Ihnen unsere Anschlussportal-Services zur Verfügung. Hier geht es zum Kunden-Anschlussportal:
Netzanschluss Strom, Erdgas, Wasser
Kurzzeitanschluss Strom
Sie benötigen einen Kurzzeitanschluss z. B. für Baustrom? Diesen können Sie gern mit folgendem Formular bei uns anmelden: Antrag Kurzzeitanschluss (Baustrom).
Die entsprechenden Anschlussmöglichkeiten in der Örtlichkeit sind zu prüfen. Mögliche Netzanschlusspunkte sind in der Regel Kabelverteilerschränke, Ortsnetzstationen oder Hausanschlusskästen. Bitte beachten Sie, dass die Ausführung des Kurzzeitanschlusses nach der VDE-AR-N 4100 zu erfolgen hat. Die Kosten können Sie dem dem Preisblatt entnehmen. Ihre Unterlagen können Sie hier gern hier einreichen:
Vorab-Netzanschluss Strom Niederspannung
Sie haben ein Bauvorhaben und benötigen einen Vorab-Netzanschluss Strom, weil die Erstellung eines Kurzzeitanschlusses nicht möglich ist?
Wir kümmern uns gern darum. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
- Antrag Netzanschluss Strom
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrissplan mit Lage Hausanschlussraum
Bitte beachten Sie, dass bei der Gesamtanschlussleistung die Angabe unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit in kW angegeben wird. Dazu kann Ihr Installateursunternehmen weitere Informationen geben. Die Kosten können Sie dem Preisblatt entnehmen.
Und so geht es dann weiter:
Nachdem wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. Sobald wir dieses Angebot unterzeichnet zurückerhalten, erfolgt die Beauftragung.
Für die Inbetriebsetzung des Vorab-Netzanschlusses Strom reicht Ihr konzessionierter Fachinstallateur den Inbetriebsetzungsantrag bei uns ein.
Inbetriebsetzungsantrag einreichen
Netzanschluss Strom Niederspannung
Sie haben Bauvorhaben und benötigen einen Netzanschluss Strom?
Wir kümmern uns gern darum. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
- Antrag Netzanschluss Strom
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrissplan mit Lage Hausanschlussraum
- Ggf. Datenblätter für Netzrückwirkungen: Datenblatt Netzrückwirkungen
- Ggf. Datenblatt für Ladeeinrichtung (FO 8.9-03.1.B3): Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Bitte beachten Sie, dass bei der Gesamtanschlussleistung die Angabe unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit in kW angegeben wird. Dazu kann Ihr Installateursunternehmen weitere Informationen geben.
Und so geht es dann weiter:
Nachdem wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. Sobald wir dieses Angebot unterzeichnet zurückerhalten, erfolgt die Beauftragung.
Unsere zulässigen Messkonzepte haben wir hier für Sie zusammengestellt: Messkonzepte
Abweichende Messkonzepte stimmen Sie bitte mit uns ab.
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses Strom reicht Ihr konzessionierter Fachinstallateur den Inbetriebsetzungsantrag bei uns ein.
Inbetriebsetzungsantrag einreichen
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Sie planen eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge? Dann finden Sie alles Wichtige hier.
Wichtige Hinweise
Noch ein paar wichtige Hinweise für Sie:
Netzanschluss Strom Mittelspannung
Sie haben ein Bauvorhaben und benötigen einen Netzanschluss Strom in der Mittelspannung?
Wir kümmern uns gern darum. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
- Antrag Netzanschlüsse Strom (Mittelspannung)
- Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- Errichtungsplanung Mittelspannung
- Örtliche Lage der Kundenanlage mit eingezeichneten Vorschlägen zu möglichen Standorten der Übergabestation.
- Pläne im geeigneten Maßstab (z.B. Übersichtsplan 1:25.000 oder 1:10.000, Detailplan mindestens 1:5.000)
- Zeitlicher Bebauungsplan
Bitte beachten Sie, dass bei der Gesamtanschlussleistung die Angabe unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit in kW angegeben wird. Dazu kann Ihr Installateursunternehmen weitere Informationen geben. Die Kosten können Sie dem Preisblatt entnehmen.
Und so geht es dann weiter:
Nachdem wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. Sobald wir dieses Angebot unterzeichnet zurückerhalten, erfolgt die Beauftragung.
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses Strom (Mittelspannung) reicht Ihr konzessionierter Fachinstallateur den Inbetriebsetzungsantrag bei uns ein. Unsere Messkonzepte haben wir hier für Sie zusammengestellt: Messkonzepte. Abweichende Messkonzepte sprechen Sie bitte mit uns ab.
Inbetriebsetzungsantrag einreichen
Hierfür gelten unter anderem folgende Regelwerke:
- VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) in der jeweils gültigen Fassung
Netzanschluss Gas
Sie haben Bauvorhaben und benötigen einen Netzanschluss Gas?
Wir kümmern uns gern darum. Hierzu reichen Sie bitte den Antrag zum Netzanschluss Gas mit folgenden Unterlagen ein:
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrissplan mit Lage Hausanschlussraum. (Bitte beachten Sie, dass die Nennwärmeleistung in kW angegeben wird. Fragen dazu kann Ihnen Ihr Installateur beantworten.)
- Antrag Netzanschluss Gas
So geht es weiter:
Nachdem wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Sobald wir das unterzeichnete Angebot erhalten haben, erfolgt die Beauftragung.
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses Gas reicht Ihr konzessionierter Installateur den Inbetriebsetzungsantrag bei uns ein.
Inbetriebsetzungsantrag einreichen
Ein paar wichtige Hinweise für Sie:
Netzanschluss Wasser
Sie haben ein Bauvorhaben und benötigen einen Netzanschluss Wasser?
Wir kümmern uns gern darum. Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antrag Netzanschluss Wasser
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrissplan mit Lage Hausanschlussraum (Bitte beachten Sie, dass der Summerfluss VR in l/s angegeben wird. Fragen dazu, kann Ihnen Ihr Installateur beantworten.)
So geht es weiter:
Nachdem wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, erhalten Sie ein schriftliches Angebot von uns. Die Beauftragung erfolgt, nachdem wir das unterzeichnete Angebot erhalten haben.
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses Wasser ist es erforderlich, reicht Ihr konzessionierter Installateur den Inbetriebsetzungsantrag bei uns ein.
Inbetriebsetzungsantrag einreichen
Sie benötigen einen Kurzzeitanschluss für Trinkwasser? Die Standrohrausleihe können Sie direkt in unserem Anschluss-Kundenportal vornehmen:
Ein paar wichtige Hinweise für Sie:
Fragen und Antworten zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte und Systeme, deren Energieverbrauch vom Netzbetreiber zur Sicherstellung der Netzstabilität gedimmt werden können. Beispiele für solche Einrichtungen sind Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen helfen dabei, das Stromnetz zu stabilisieren und effizienter zu gestalten. Durch die Steuerung des Energieverbrauchs können Lastspitzen vermieden und die Integration erneuerbarer Energien verbessert werden. Dies trägt zur Netzsicherheit bei und kann langfristig Kosten sparen.
- Kostenersparnis: Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung bereitstellt, erhält ein reduziertes Netzentgelt. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten bzw. Module.
- Nachhaltigkeit: Durch die Anpassung des Energieverbrauchs an die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien tragen Verbraucher zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.
- Komfort: Intelligente Steuerungssysteme ermöglichen eine automatische Anpassung des Energieverbrauchs, ohne dass der Komfort wesentlich beeinträchtigt wird.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden über intelligente Messsysteme (Smart Meter) und Steuerungstechnologien, wie z.B. Home Energy Management Systeme (HEMS), gedimmt. Diese Systeme kommunizieren mit dem Netzbetreiber und passen den Energieverbrauch automatisch an die Netzanforderungen an. Eine Dimmung erfolgt durch den Netzbetreiber dabei grundsätzlich diskriminierungsfrei und nur im notwendigen Maße.
Für die Inanspruchnahme eines reduzierten Netzentgelts kommen im wesentlichen drei Module infrage:
- Modul 1: pauschale Netzentgeltreduzierung
- Für Geräte ohne und mit separatem Zähler
- Gewährung einer vom Verbrauch unabhängigen, pauschalen Entlastung
- Die Pauschale beträgt dabei 80,00 Euro (brutto) zuzüglich einer Stabilitätsprämie. Diese Prämie berechnet sich über einen Jahresverbrauch von 3.750 kWh und einen Stabilitätsfaktor von 0,2. Aktuell beträgt die Prämie damit ca. 75 Euro brutto. Insgesamt erhalten Sie so eine pauschale Netzentgeltreduzierung von ca. 155 Euro (brutto).
- Modul 2: prozentuale Netzentgeltreduzierung
- Im Modul wird eine prozentuale Reduzierung des jeweiligen Arbeitspreises des Netzentgeltes um 60 Prozent gewährt. Ebenso entfällt der Grundpreis des Netzentgelts von aktuell 75,00 Euro. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
- Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt
- Die Abrechnung ist erstmals ab April 2025 möglich. Entgelte werden kalenderjährlich festgelegt.
- Das Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar: Sie erhalten die pauschale Reduzierung aus Modul 1 und für den Bezug die zeitvariablen Tarife aus Modul 3.
- Ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung.
- Es wird ein jährlich festgelegtes zeitvariables Netzentgelt festgelegt. Die Festlegung kann dem jeweiligen Preisblatt für Netzentgelte entnommen werden.
Die Reduzierung des Netzentgelts kommunizieren wir als Netzbetreiber mit Ihrem Stromlieferanten. Durch den Lieferanten wird ggf. eine entsprechende Reduzierung oder Gutschrift umgesetzt.
Die Reduzierung des Netzentgelts können Sie im Zuge der Meldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung in unserem Kunden-Anschlussportal beantragen.
Um steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu nutzen, benötigen Sie in der Regel:
- Intelligente Messsysteme (Smart Meter): Diese erfassen den Energieverbrauch in Echtzeit und ermöglichen die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
- Steuerungstechnologien: Systeme wie Home Energy Management Systeme (HEMS), eine intelligente Ladestation für Elektrofahrzeuge und/oder eine intelligente Wärmepumpe.
- Kompatible Geräte: Ihre Verbrauchseinrichtungen müssen für die Steuerung ausgelegt und kompatibel mit den Steuerungstechnologien sein.
Für die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtungen ist der Anschlussnutzer verantwortlich.
Wenn Sie Interesse an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen haben, lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und die notwendigen Systeme installieren. Kontaktieren Sie hierzu gerne unsere
Vertragsinstallationsunternehmen.
Für Informationen zu intelligenten Messsystemen und den weiteren Abläufen steht Ihnen ihr Messstellenbetreiber zur Verfügung.
Für Ihre Unterlagen: Allgemeine Bedingungen für die netzorientierte Steuerung
| Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG |